Deine Gesundheit, deine Entscheidung
Die Gesundheitsparks achten auf einen ausgewogenen Mix an Kassen-, Wahl- und Privatleistungen. Doch wie unterscheiden sich diese Angebote eigentlich?
In unserem Gesundheitspark-Netzwerk findest du mehr als 320 Mediziner*innen, Therapeut*innen sowie Fachkräfte. Sie bieten sowohl Kassenleistungen und kostenfreie Angebote als auch Wahl- und Privatleistungen an – und das in ganz Österreich.
Du bist unsicher, was „alle Kassen“ und „Privat“ dabei wirklich bedeuten? Du bist nicht allein – vielen Patient*innen geht es genauso. Um dir zu helfen, den Überblick zu behalten, erklären wir die drei grundlegenden Abrechnungsmodelle:
Kassenleistungen: Wenn du bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) oder bei einem anderen Sozialversicherungsträger krankenversichert bist, übernimmt diese*r in der Regel die Kosten für die Behandlung.
Wahlleistungen: Bei Wahlbehandler*innen oder Zusatzleistungen zahlst du die Kosten zunächst selbst und kannst später einen Teilbetrag von dem Sozialversicherungsträger zurückerhalten.
Privatleistungen: Du trägst die gesamten Kosten der Behandlung selbst, ohne Rückerstattung durch den Sozialversicherungsträger.
Kassenleistungen per e-card
Wenn du in Österreich bei einem Sozialversicherungsträger versichert bist, kannst du viele medizinische Behandlungen, Heilbehelfe und Medikamente direkt mit deiner e-card abrechnen. Das bedeutet, dass der Sozialversicherungsträger die Kosten übernimmt, solange es sich um Krankenbehandlungen handelt. In der Regel musst du für diese Kassenleistungen nichts zusätzlich bezahlen.
Ausnahmen bestätigen die Regel!
Für bestimmte Leistungen – wie Röntgen, CT, MRT, Laboruntersuchungen sowie Therapien wie Physiotherapie oder Logopädie – ist eine ärztliche Überweisung erforderlich. Darüber hinaus gibt es Leistungen, deren Kosten nicht vollständig übernommen werden. In diesen Fällen wird lediglich ein Zuschuss gewährt.
Foto: Louis Reed - Unsplash
Für Laboruntersuchungen brauchst du einen Überweisungsschein.
Erstattung bei Wahlleistungen
Wenn du Wahlleistungen in Anspruch nimmst, arbeitest du mit einem Gesundheitsdienstleister zusammen, der keinen Vertrag mit einem Sozialversicherungsträger hat. Das bedeutet, dass die Behandlung nicht direkt über die e-card abgerechnet wird. Stattdessen bekommst du eine Rechnung, die du selbst bezahlst. Du kannst einen Teil der Kosten später bei deinem zuständigen Krankenversicherungsträger zurückholen – vorausgesetzt, es handelt sich um eine vertraglich geregelte Wahlleistung.
Kostenerstattung
In der Regel erhältst du bis zu 80 Prozent des Betrags zurück, den dein Sozialversicherungsträger bei einer vergleichbaren Kassenleistung übernommen hätte.
Nähere Informationen der Österreichischen Sozialversicherung zur Einreichung einer Rechnung findest du hier.
Beachte jedoch, dass es auch Leistungen gibt, die nicht im gesetzlichen Leistungskatalog enthalten sind und daher nicht übernommen werden.
Neu seit 1. Juli 2024
Wahlbehandler*innen, die mehr als 300 Patient*innen pro Jahr behandeln, sind verpflichtet, die Rechnungsdaten direkt an den Sozialversicherungsträger zu übermitteln. Diese Regelung erspart dir Zeit, da du nicht mehr die gesamten Rechnungsunterlagen selbst einreichen musst.
Foto: Peter Kasprzyk - Unsplash
Privatleistungen: Was nicht von deinem Sozialversicherungsträger abgedeckt ist
Wenn du dich für reine Privatleistungen entscheidest, musst du die gesamten Kosten selbst tragen, da diese nicht von dem Sozialversicherungsträger übernommen werden. Dazu gehören Behandlungen, die über das übliche Leistungsspektrum hinausgehen oder nicht als medizinisch notwendig gelten.
Folgende Leistungen zählen zum Beispiel zu den reinen Privatleistungen:
Nicht medizinisch notwendige Behandlungen: Dazu gehören etwa Tauglichkeitsuntersuchungen, kosmetische Eingriffe, Lifestyle-Medizin oder rein präventive Maßnahmen.
Komplementäre und nicht evidenzgesicherte Verfahren: Zum Beispiel Mesotherapie oder andere alternative Behandlungsmethoden.
Dritt- und Viertmeinungen: Wenn du eine ärztliche Dritt- oder Viertmeinung einholst, werden diese oft nicht übernommen.
Behandlungen mit nicht im Großgeräteplan verzeichneten Geräten: Wenn du z. B. ein Privat-CT oder Privat-MRT auf einem spezielleren Gerät durchführen lässt, trägst du die Kosten selbst.
Zuschüsse für Privatleistungen
Für bestimmte Therapien gibt es Zuschüsse von deinem Sozialversicherungsträger. Um die Kosten besser abschätzen zu können, kannst du dir einen Kostenvoranschlag einholen.
Foto: Accuray - Unsplash
Ein Privat-MRT ist selbst zu bezahlen.
Fünf Wege zu deinen Gesundheitsleistungen:
Achte darauf, immer deine e-card dabei zu haben.
Nutze die Gesundheitsangebote der Gesundheitsparks und filtere nach Kassen-, Wahl- und Privatleistungen (siehe Infobox).
Erkundige dich, ob du für bestimmte Behandlungen eine Überweisung benötigst.
Kläre vorab, wie viel die Behandlung kostet und ob du einen Teil zurückerhältst.
Frage nach, ob es Zuschüsse für Privatleistungen gibt.
Sonderfall Therapien
Reiche bei Therapien, die mehrere Sitzungen dauern, einen Antrag bei deinem Sozialversicherungsträger ein. Dort erfährst du auch, ob und wie lange die Kosten dafür übernommen werden.
Therapien sind meistens Wahlleistungen und daher selbst zu bezahlen. Eine Rückerstattung erfolgt nur anteilig, wenn die Behandlung einer anerkannten Leistung entspricht.
Gesundheitspark-Partner*innen
In unserer Expertensuche kannst du nach Kriterien wie Netzwerk, Sprache und Kassen-, Wahl- und Privtleistungen filtern. So findest du gezielt die Unterstützung, die du brauchst!
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