Klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung
Seit dem 1. Jänner 2024 können Versicherte in Österreich erstmals einen Kostenzuschuss von ihrer Sozialversicherung für klinisch-psychologische Behandlungen beantragen. Diese Neuerung umfasst sowohl Einzel- als auch Gruppensitzungen, wobei bis zu zehn Sitzungen erstattet werden können. Eine Verlängerung der Behandlung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen vier Kriterien erfüllt werden:
1) Offiziell eingetragen
Die Klinische Psychologin/der Klinische Psychologe muss in die Liste des Gesundheitsministeriums eingetragen sein, die mehr als 11.500 Fachleute umfasst.
Klinische Psychologie in den Gesundheitsparks
Auch in den Gesundheitsparks gibt es Klinische Psychologinnen und Psychologen – hier kannst du sie finden.
Einige davon sind übrigens in der Liste des Gesundheitsministeriums eingetragen.
2) Nachweis einer psychischen Erkrankung
Der Kostenzuschuss wird nur gewährt, wenn eine psychische Erkrankung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne vorliegt.
3) Ärztliche Untersuchung
Spätestens vor der zweiten Sitzung muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt und bestätigt werden.
4) Vollständige Honorarnote
Die Rechnung muss spezifische Angaben enthalten, darunter Name, Versicherungsnummer, Diagnose, Anzahl und Art der Sitzungen, Zahlungsnachweis und die Unterschrift der Klinischen Psychologin/des Klinischen Psychologen.
Nähere Informationen
Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Versicherungsträger.
Detaillierte Informationen zum Kostenzuschuss findest du auf der Website des Berufsverbands Österreichischer Psychologinnen und Psychologen.
kostenzuschuss, klinische psychologen, klinische psychologie, therapie zuschuss, zuschuss ögk, zuschuss sozialversicherung, psychotherapie zuschuss