Klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung
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Klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung

Seit dem 1. Jänner 2024 können Versicherte in Österreich erstmals einen Kostenzuschuss von ihrer Sozialversicherung für klinisch-psychologische Behandlungen beantragen. Diese Neuerung umfasst sowohl Einzel- als auch Gruppensitzungen, wobei bis zu zehn Sitzungen erstattet werden können. Eine Verlängerung der Behandlung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen vier Kriterien erfüllt werden:

1) Offiziell eingetragen

Die Klinische Psychologin/der Klinische Psychologe muss in die Liste des Gesundheitsministeriums eingetragen sein, die mehr als 11.500 Fachleute umfasst.

Klinische Psychologie in den Gesundheitsparks

Auch in den Gesundheitsparks gibt es Klinische Psychologinnen und Psychologen – hier kannst du sie finden.

Einige davon sind übrigens in der Liste des Gesundheitsministeriums eingetragen.

2) Nachweis einer psychischen Erkrankung

Der Kostenzuschuss wird nur gewährt, wenn eine psychische Erkrankung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne vorliegt.

3) Ärztliche Untersuchung

Spätestens vor der zweiten Sitzung muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt und bestätigt werden.

4) Vollständige Honorarnote

Die Rechnung muss spezifische Angaben enthalten, darunter Name, Versicherungsnummer, Diagnose, Anzahl und Art der Sitzungen, Zahlungsnachweis und die Unterschrift der Klinischen Psychologin/des Klinischen Psychologen.

Nähere Informationen

Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Versicherungsträger.

Detaillierte Informationen zum Kostenzuschuss findest du auf der Website des Berufsverbands Österreichischer Psychologinnen und Psychologen.


Autor
Gesundheitspark Redaktion
Veröffentlichungsdatum
30.07.2024
Foto: Priscilla du Preez - Unsplash